wir sind soeben von der Stadt Dortmund zu folgendem Sachverhalt informiert worden:
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vor dem Hintergrund des sich aktuell wieder zuspitzenden Covid-19-Infektionsgeschehens hat der Verwaltungsvorstand der Stadt Dortmund heute beschlossen und der Oberbürgermeister in einer anschließenden Pressekonferenz darauf hingewiesen, dass ab Mittwoch, den 17.11.2021 in allen städtischen Einrichtungen, demnach auch in allen gedeckten Sportanlagen (Sport-, Turnhallen, etc) als auch auf allen ungedeckten Sportanlagen (Sportplätze, etc), die 2G-Regelung ausnahmslos ab 18 Jahren gilt.
Dies gilt sowohl für den Veranstaltungs- als auch für den Übungs- und Trainingsbetrieb.
Unter 18 Jahren kommt weiterhin die 3G-Regelung zur Anwendung.
Der vorgenannte Beschluss ist zwingend und eigenständig durch die Nutzer umzusetzen.