Mit der Bestätigung vom 03. Mai 2021 durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen kann der Verein im Rahmen seiner Genehmigungen Testungen durch eigenes fachkundiges bzw. geschultes Personal durchführen. Diesbezüglich haben einige Mitglieder des Vereins an den entsprechenden Zertifikatskursen zur Testung von PoC-Antigen-Schnelltest erfolgreich mit 100% absolviert.

Ziel solcher Maßnahmen ist es, die Mitglieder und Beschäftigte optimal zu schützen und alle uns durch die Corona Verordnung vorhandenen Vorlagen und Bedingungen zeitnah zu erfüllen.

Wie die meisten Mitglieder verfolgen natürlich die Ehrenamtlichen im Verein und der geschäftsführende Vorstand die zahlreichen Veränderungen in den letzten Monaten. Wir hoffen, so durch schnelle Reaktionen auf das Geschehen und klare Strukturen wieder mit dem Training beginnen zu können, so der 1. Vorsitzender.

Wichtige Bedingungen der Testdurchführung:
–  Sämtliche beteiligte Personen wurden und werden informiert, dass bei der Abnahme von Testungen die Hygiene-, Infektionsschutz- und Arbeitsschutzvorgaben einzuhalten sind.
–  Sämtliche beteiligte Personen wurden und werden informiert, dass bei einem positiven Testergebnis unbedingt zur Bestätigung ein PCR-Test in einer hierfür zugelassenen Teststelle oder bei einem Arzt erfolgen soll.

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